Garantiebedingungen bis 24 Monate ab Erstzulassung:
Die ABT Sportsline GmbH übernimmt die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers, eingeschränkt durch die nachfolgenden ABT- Garantiebedingungen bis zu 2 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeuges oder bis zu einer Gesamtkilometerleistung von 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Beim Motortuning mit ABT Power R können abweichende Garantiebedingungen gelten.
- Die ABT Sportsline GmbH übernimmt für ihre Kunden, welche eine Anhebung der Motorleistung und/oder Höchstgeschwindigkeit erhalten haben, mit nachstehenden Einschränkungen die kaufbegleitende Neuwagengarantie, welche ursprünglich vom Fahrzeughersteller gewährt wurde.
- Die Garantie endet 2 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges oder mit dem Erreichen einer Gesamtkilometerleistung von 100.000 km, je nachdem welcher Fall zuerst eintritt und unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt die Modifizierung getätigt wurde. Sie gilt für Fahrzeuge der Marken AUDI, VOLKSWAGEN, SEAT, CUPRA oder SKODA und umfasst grundsätzlich nicht die Mobilitätsgarantie des Herstellers sowie die Übernahme etwaiger Abschleppkosten und Kosten für ein Ersatzfahrzeug / Mietwagen. Die Garantie und die Modifizierung sind nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist auf die von der ABT Sportsline GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen beschränkt.
- Die Leistungssteigerung muss direkt bei der ABT Sportsline GmbH oder über einen autorisierten Partner der ABT Sportsline GmbH durchgeführt worden sein.
- Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Rücküberführung des Fahrzeuges oder mitgeführter Anhänger, Unterbringung, Fahrtkosten (bspw. Heimreise etc.), Verdienstausfall und anderer mittelbarer Kosten besteht nicht.
- Sofern der Fahrzeughersteller ein Update für das Motorsteuergerät vorschreibt, werden die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Aus-/Einbau Steuergerät, Versandkosten, Mietwagen, etc.) von der ABT Sportsline GmbH nicht übernommen.
- Verschleißteile (hierzu gehören z. B. die komplette Bremsanlage, Kupplungen, Reifen, Fluids (bspw. Öle, Bremsflüssigkeit etc.) sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.
- Bei Eintritt eines Schadensfalles ist unverzüglich der Technische Kundendienst der ABT Sportsline GmbH zu informieren (Telefon 0831-57140-905 und Fax -860, E-Mail: service.technik@abt-sportsline.de). Die verbindliche Beauftragung von Reparaturarbeiten oder die Erstellung eines kostenpflichtigen Angebots bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der ABT Sportsline GmbH (Formular im Serviceheft oder beim Technischen Kundendienst erhältlich). Ein vom Kunden unterschriebener Auftrag ersetzt diese Genehmigung nicht. Die Abrechnung hat gemäß den vom Technischen Kundendienst der ABT Sportsline GmbH mitgeteilten Richtlinien zur Garantieabwicklung zu erfolgen.
- Die ABT Sportsline GmbH behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Hierzu ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden bei ABT Sportsline anzuliefern. Im Falle einer mit Zustimmung der ABT Sportsline GmbH durchgeführten Reparatur durch Dritte sind die ausgebauten Fahrzeugteile der ABT Sportsline GmbH kostenfrei zur Prüfung herauszugeben, es sei denn, die ABT Sportsline GmbH verzichtet ausdrücklich auf eine Herausgabe.
- Voraussetzung für die Gewährung jeglicher Garantieleistung ist der sachgemäße Gebrauch des Fahrzeuges außerhalb motorsportlicher Aktivitäten und die regelmäßige Wartung gemäß den Fahrzeugherstellervorgaben und den Vorgaben der ABT Sportsline GmbH.
- Bitte beachten Sie den ABT-Kraftstoffaufkleber in ihrer Tankklappe. Die Mindestanforderung an die Oktanzahl von Otto-Kraftstoffen ist ROZ 98 bzw. ROZ 102. Die Mindeststandards für die freigegebenen Kraftstoffe sind analog der DIN EN 228 (Otto) und DIN EN 590 (Diesel). Achten Sie bei den Kraftstoffen auf einen möglichst geringen Bio-Kraftstoffanteil (z.B. E5 bei Otto und B7 bei Diesel).
- Bei zusätzlichen Veränderungen am Fahrzeug, die nicht von der ABT Sportsline GmbH freigegeben sind und die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen haben, erlischt jeglicher Garantieanspruch an die ABT Sportsline GmbH.
- Bitte beachten Sie auch unsere AGB und etwaige Zusatzhinweise in dem der Steuergerätemodifizierung beigefügten Serviceheft oder der Auftragsbestätigung.
Für Garantiebedingungen nach dem 24. Monat bis 60. Monat gilt zusätzlich Folgendes:
Für den Zeitraum nach dem 24. Monat ab Erstzulassung bis maximal 60 Monate nach Erstzulassung des Personenkraftwagens bzw. bis zum Erreichen einer Gesamtkilometerlaufleistung von 120.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, ist die Garantieleistung pro Schadensfall auf eine Gesamtsumme in Höhe von maximal € 15.000 brutto beschränkt, ausgenommen hiervon sind sämtliche Nutzfahrzeuge insb. VW-Busse. Im Übrigen gelten die weiteren nachfolgenden Garantiebedingungen in folgenden Ländern:
Deutschland, Österreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Frankreich, Spanien, Portugal, UK, Kroatien und Rumänien
Der Kunde erhält von der ABT Sportsline GmbH eine Garantiezusage, deren Inhalt sich aus den nachstehenden Garantiebedingungen ergibt. Durch diese Garantie bleiben die gesetzlichen Sachmängelansprüche des Käufers gegen den Garantiegeber unberührt, werden also weder erweitert noch eingeschränkt:
Garantieleistung
In die Garantie eingeschlossen sind die nachstehend aufgeführten Baugruppen und Teile. Ein Garantieanspruch besteht, wenn eines der näher bezeichneten Teile innerhalb der Garantiezeit unmittelbar und nicht in Folge eines Fehlers nicht in die Garantie eingeschlossener Teile seine Funktion verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Garantierte Baugruppen
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz; Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölstandsensor.
Sind die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrollen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist der Garantiegeber im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei;
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Steuergerät des Automatikgetriebes;
Achs-/Verteilergetriebe: Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Allrad- und Heckantrieb;
Kraftübertragungswellen: Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke; von der Antischlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;
Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Anti-Blockier-System (ABS) mit den Teilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe;
Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Turbolader, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Motorsteuergerät, Ladeluftkühler, Kompressor (Motoraufladung);
Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritz- und Zündanlage, Bordcomputer, ausgenommen sind Schäden durch Korrosion und Oxidation;
Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläse Motor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten (ausgenommen jeglicher Zusammenhang mit Navigations- und Multimediaeinrichtungen, Interface, Beleuchtungsanlage, Radarsystem und Stand-/Zusatzheizung), Fensterheber Motor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement – ausgenommen bei Cabrio - und Faltverdeck, (bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen); Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen), Steuergerät der Wegfahrsicherung;
Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer;
Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter und Thermoschalter;
Sicherheitssystem: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring), Sensormatte, Sensoren;
Abgasanlage: Lambda-Sonde, NOX-Sonde;
Nicht eingeschlossen sind:
Alle Teile, die nebenstehend nicht aufgeführt sind, und für die keine Garantie beantragt wurde. Teile, die nicht vom Fahrzeughersteller oder von der ABT Sportsline GmbH zugelassen sind oder die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig geprüft oder getauscht werden, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel. Kosten für Test-, Mess- und Einstellungsarbeiten soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden anfallen. Ausgenommen sind ebenfalls Abschleppkosten und Abschleppgebühren, Leihwagen sowie die Kosten für Luftfracht, Korrosions- und Durchrostungsschäden, Tierbiss, Wasserlecks, bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie.
Inspektion und Wartung
Inspektion, Pflegedienst und Wartung
Für den Erhalt der Garantie ist es erforderlich, dass an Ihrem Fahrzeug die Wartungsarbeiten entsprechend den Vorschriften des Fahrzeugherstellers und der ABT Sportsline GmbH pünktlich durchgeführt werden. Die Wartungsarbeiten sind bei einer vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH anerkannten Vertragswerkstatt durchzuführen. Die Originalrechnungen sind im Schadensfall vorzulegen.
Die vorgeschriebene Inspektion und Wartung ist exakt bei dem vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH vorgegebenen Kilometerstand durchzuführen und darf um nicht mehr als 1.000 km bzw. nicht mehr als 4 Wochen überzogen werden.
Garantieausschlüsse:
Eine Garantieleistung erfolgt nicht, wenn
• die vom Fahrzeughersteller oder der ABT Sportsline GmbH vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Wartungsarbeiten nicht exakt, entweder von der ABT Sportsline GmbH oder in einer vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH anerkannten Vertragswerkstatt, durchgeführt wurden, oder sonstige Reparaturen durch eine andere Werkstatt fehlerhaft waren. Die Originalrechnungen sind im Schadensfall vorzulegen.
• die Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung und die Vorgaben der ABT Sportsline GmbH zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet wurden oder das Fahrzeug höheren als den vom Fahrzeughersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde.
• der Schaden auf Gewalteinwirkung (Steinschläge), unsachgemäße, mut- oder böswillige Behandlung, mangelhafte Sorgfalt zurückzuführen ist, oder das Fahrzeug für Veranstaltungen mit Renncharakter benutzt wurde.
• Schäden an Motoren und Aggregaten am Kfz vorliegen, deren Antrieb mit Gas, Biodiesel, Hybrid oder Wasserstoff erfolgt. Es sei denn, der besondere Antrieb des Kfz wurde ausdrücklich bei der Anmeldung der Garantie vermerkt.
• der Schaden auf Raub, Unterschlagung, Diebstahl, Unfall, Elementargefahren (Hagel, Sturm usw.) oder auf Fahren mit zu wenig Öl, falschem Öl oder falschem Kraftstoff zurückzuführen ist bzw. infolge von Überhitzung oder Brand entstanden ist.
• das Fahrzeug auch nur zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder das Fahrzeug an einen wechselnden Personenkreis vermietet wird.
• sich der Schaden auf garantiebedingte Teile bezieht, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert oder die sich durch Herstellerkulanz reparieren lassen.
• sich der Folgeschaden auf Teile zurückführen lässt, die nicht in der Garantie enthalten sind oder ein Schaden an einem nicht von der Garantie gedeckten Bauteil besteht, der durch einen Schaden an einem von der Garantie abgedeckten Bauteil verursacht wurde.
• Einstellarbeiten und Resets/Codierungen ohne schadenverursachendes Teil nötig sind.
• ohne vorherige Schadensmeldung bei der ABT Sportsline GmbH repariert wird.
• ein Schaden nicht innerhalb von 3 Tagen nach Schadenseintritt gemeldet wird.
• am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich gemeldet wurde.
• eine technische Veränderung des Kraftfahrzeuges durch Dritte vorgenommen wurde, z.B. durch Tuning, Fahrwerksumbau oder Fremdzubehör, die vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH nicht zugelassen sind.
Abwicklung der Garantiereparatur
1. Werden unter Abschnitt 3 (Garantierte Baugruppen) genannte Teile funktionsunfähig, hat der Kunde Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens in einer durch ABT Sportsline GmbH benannten Werkstatt. Der Kunde hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen innerhalb von 3 Tagen durch einen Kostenvoranschlag zu melden:
a) bei der ABT Sportsline GmbH, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Standort der ABT Sportsline GmbH eingetreten ist. Das Fahrzeug ist zur Reparatur bereitzustellen.
b) Der Weisung der ABT Sportsline GmbH ist unbedingt Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, einen Reparaturauftrag im Namen der ABT Sportsline GmbH zu erteilen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Anspruch auf Zahlung. In allen Fällen steht der ABT Sportsline GmbH das Recht zu, den Schadensfall bzw. dessen Ursachen untersuchen zu lassen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Garantiefähigkeit oder Höhe des Schadens steht der ABT Sportsline GmbH das Recht zu, vor Durchführung der Reparatur einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen. Wird durch den Sachverständigen Ihre Forderung bestätigt, trägt die ABT Sportsline GmbH die Kosten des Sachverständigen. Fällt die Begutachtung zu Gunsten der ABT Sportsline GmbH aus, trägt der Kunde die Kosten.
Für Reparaturen, die ohne vorherige Schadensmeldung bzw. ohne schriftliche Zustimmung der ABT Sportsline GmbH zum Reparaturauftrag ausgeführt oder entgegen dem eingereichten Kostenvoranschlag durchgeführt werden, besteht kein Garantieanspruch. Wird nicht direkt bei der ABT Sportsline GmbH repariert, ist nach erfolgtem Reparaturauftrag innerhalb von 4 Wochen eine von der Werkstatt spezifizierte Reparaturrechnung samt Materialschein, ausgestellt auf den Namen des Kunden, einzureichen.
2. Bei Schäden, die außerhalb der oben genannten Länder eintreten, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Reparatur die ABT Sportsline GmbH schriftlich von dem Schadensfall zu verständigen und mit dieser den Reparaturumfang und die ausführende Vertragswerkstatt abzustimmen.
Kostenerstattung bei Garantieeintritt
Kosten werden nur nach einer durchgeführten Reparatur erstattet. Abrechnungsgrundlage ist der garantiefähige Rechnungsbetrag, maximal der Zeitwert des Fahrzeuges bei Schadenseintritt. Grundsätzlich ist der maximale Erstattungsbetrag auf 15.000 EUR (brutto) pro Schadensfall begrenzt.
a) Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitwerten des Fahrzeugherstellers zu 100 % erstattet.
b) Der Gesamtanspruch während der Laufzeit der Garantie aus mehreren Garantiefällen ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes begrenzt.
Verjährung
Alle Ansprüche aus einem zu entschädigenden Garantiefall verjähren in 12 Monaten nach Eingang der Schadensmeldung.